Die Anforderungen an eine kompetente Rechtsberatung im Unternehmensrecht umfassen zahlreiche Spezialgebiete und spiegeln die enorme Vielfältigkeit des Wirtschaftslebens wider.
Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Wettbewerbsrecht sind einige wichtige Kernbereiche im Unternehmensrecht. Ein gutes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge ist deshalb bei der rechtlichen Beratung unerlässlich. Bei familiengeführten Unternehmen kommen häufig auch noch soziale Aspekte hinzu, die bei der Beratung zur berücksichtigen sind. Mit all meinem Know-how berate ich Sie selbstverständlich in allen Belangen des Erbrechts. Da die meisten Mandate interdisziplinärer Natur sind, arbeite ich eng mit Steuerberatern, Datenschutzexperten oder anderen Experten zusammen.
Kleinen und mittelständischen Unternehmen biete ich ein auf Dauer angelegtes Beratungsverhältnis sowie schnelle Rechtshilfen bei Lösung einzelner Probleme im Bereich des Gesellschafts-, Handels-, Arbeits- und Vertragsrechts. Sprechen Sie mich an!
Meine Tätigkeits-Schwerpunkte im Unternehmensrecht:
Gründungsberatung von Personen- und Kapitalgesellschaften (z.B.: GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH)
Ausarbeitung der für die Gründung erforderlichen Verträge und Unterlagen
Vorbereitung, Abstimmung und Begleitung bei Notarterminen
Änderung und Umwandlung von Unternehmen/ Gesellschaften
Beratung und Begleitung im Rahmen von betrieblichen Übernahme- und Nachfolgeregelungen
Erstellung von Geschäftsführer-Dienstverträgen und Arbeitsverträgen
Beratung bei Streitigkeiten mit Gesellschaftern/ Geschäftsführern
Gestaltung von Verträgen mit Kunden, Lieferanten und Partnern
außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten mit Kunden/Lieferanten
Gründungsberatung von Personen- und Kapitalgesellschaften (z.B.: GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH)
Ausarbeitung der für die Gründung erforderlichen Verträge und Unterlagen
Vorbereitung, Abstimmung und Begleitung bei Notarterminen
Änderung und Umwandlung von Unternehmen/ Gesellschaften
Beratung und Begleitung im Rahmen von betrieblichen Übernahme- und Nachfolgeregelungen
Erstellung von Geschäftsführer-Dienstverträgen und Arbeitsverträgen
Beratung bei Streitigkeiten mit Gesellschaftern/ Geschäftsführern
Gestaltung von Verträgen mit Kunden, Lieferanten und Partnern
außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten mit Kunden/Lieferanten